Statement zur Verfassungsänderung

Statement zur Verfassungsänderung

22.10.2021, 17:49:46 UTC
Volt Luxemburg hat eine klare Stellung zu den aktuellen Bestrebungen, die Verfassung zu ändern.
Slideshow

Die Verfassung Luxemburgs soll nun endlich geändert werden. Es ist ein Projekt, das seit 2005 im Parlament angegangen wurde (damals noch mit der Regierung Juncker-Asselborn). In ihren Ansätzen hat die Chamber es mittlerweile auch geschafft, wichtige Änderungen in ihre Änderungsvorschläge mithineinzubringen, doch hapert es an einigen sehr wichtigen Stellen, welche Nicht-Luxemburger außen vorlässt. Die Verfassung Luxemburgs würde somit weiterhin nicht die Realität des Landes widerspiegeln und wäre weiterhin stark nationalistisch geprägt. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit, das zweite Votum durch ein Referendum zu ersetzen, von den meisten Parteien ignoriert und nicht befürwortet. Unser Statement dazu: Es müssen dringlichst wichtige Änderungen in die Verfassung und da sie vom Parlament aktuell so nicht vorgesehen sind, äußert sich Volt Luxemburg für ein Referendum, bei dem gegen die aktuellen nicht vorhandenen Änderungen, die das gesamte Bevölkerung Luxemburgs angehen würden, gestimmt werden soll.

Fehlende, wichtige Änderungen

Volt Luxemburg und Volt Europa stehen für ein föderales Europa, ein noch enges zusammenwachsendes Europa und somit auch die Gleichberechtigung aller Europäer. Dies wird aktuell nicht berücksichtigt. Konkret geht es um folgende Artikel in der Verfassung:

Art. 10bis

« Les Luxembourgeois sont égaux devant la loi. »

  • Diese Formulierung ist an und für sich sehr problematisch. Denn sie subsumiert die Idee, dass alle Nicht-Luxemburgern ein anderes Recht zusteht. Wenn nur die Luxemburger gleich vor dem Gesetz sind, sind es die anderen offensichtlich nicht? Diese Formulierung könnte von einer missgünstigen Regierung oder rassistischen Richtern ausgenutzt werden.
  • Deswegen fordern wir eine Änderung entsprechend dem Beispiel der Verfassung Frankreichs, in der es einfacherweise heißt: „Tous les citoyens sont égaux“.

Art. 52

«  Pour être électeur, il faut:
1° être Luxembourgeois ou Luxembourgeoise; […]
Pour être éligible, il faut:
1° être Luxembourgeois ou Luxembourgeoise;[…] »

  • Heute hat fast die Hälfte der Bevölkerung nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft: 47,4 % der Bevölkerung sind Ausländer, hauptsächlich aus anderen europäischen Mitgliedstaaten (83,6 % der Ausländer sind EU-Bürger). (Statec, 2020) Das Resultat: Ein großer Teil der Bevölkerung ist im derzeitigen politischen System nicht vertreten. Obwohl viele der Ausländer gut integriert sind und seit Jahrzehnten im Land leben, haben sie keine Möglichkeit, ihre Präferenzen und ihren Willen bei Wahlen zu äußern. Sie zahlen ihre Steuern, können aber nicht beeinflussen, wie ihre Steuern ausgegeben werden. Außerdem ist es zutiefst undemokratisch, dass nur die Hälfte der Bevölkerung die Möglichkeit hat, durch die Teilnahme an den Parlamentswahlen Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung zu nehmen.
  • Da die überwältigende Mehrheit der Ausländer aus anderen EU-Staaten stammt, fordern wir, dass die im Art. 52 genannten ersten Bedingungen für das aktive und das passive Wahlrecht verworfen werden und ersetzt werden durch: „Être citoyen d'un État membre de l'Union européenne“ (EU-Staatsbürger sein) sowie als weitere Bedingung festgehalten wird: „Avoir vécu au Luxembourg pendant au moins un cycle électoral, sans interruption.“ (seit mindestens einem Wahlzyklus (5 Jahre) ohne Unterbrechung in Luxemburg gelebt haben)

Referendum

Volt steht für eine politisch aktive Bürgerschaft. Wir sind der Meinung, dass alle Bürger befähigt werden müssen, die Politik über Wahlen hinaus zu beeinflussen. Eine Verfassungsänderung geht jeden Bürger etwas an. Abgesehen von der Problematik, dass fast die Hälfte der Bewohner Luxemburgs bei einem Referendum nicht abstimmen dürfte (aber ironischerweise eine Petition dazu einreichen und unterschreiben darf), setzen wir uns generell für Referenden ein.

Aber vor allem ist ein Referendum zur Bestätigung der Verfassung wichtig, da die Verfassung das grundlegendste aller Gesetze ist. Die Verfassung selbst räumt den Bürgern dieses Recht im Art. 114 ein, in welchem klargestellt wird, dass nach dem ersten Chamber-Votum für das zweite Votum, das für die tatsächliche Verfassungsänderung nötig ist, ein Referendum eingesetzt werden kann (durch Bestätigung durch entweder eines Viertels der Chamber oder 25‘000 Wahlberechtigten). (Ansonsten muss erneut die Chamber mit einer Zweit-Drittel-Mehrheit für die Änderung stimmen)

Wir stehen auch für den Rechtsstaat und nehmen an, dass die Verfassung, die unserer Meinung nach Ausländern deutlich mehr Rechte einräumen müsste, nur von Luxemburgern gestimmt werden kann. Wir fordern dennoch ein Referendum, damit die Verfassung die von uns geforderten Änderungen aufnimmt.